bbK und Auskunft an die Arbeitslosenkasse

Die Arbeitslosenkassen erkundigen sich bei den früheren Arbeitgebern regelmässig nach den Kündigungsmotiven.

Nennen Sie die wahren Gründe; eine Falschangabe (vorgeschützte betriebsbedingte Kündigung anstelle der wirklich gemeinten Kündigung wegen schlechter Leistungen) könnte den Tatbestand der Falschbeurkundung erfüllen. – Bleiben Sie bei der Wahrheit.

Tipp:

Hier finden Sie das Musterformular der Arbeitslosenversicherung “Arbeitgeberbescheinigung” zum Download.


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