bbK und Auskunft an die Arbeitslosenkasse
Die Arbeitslosenkassen erkundigen sich bei den früheren Arbeitgebern regelmässig nach den Kündigungsmotiven.
Nennen Sie die wahren Gründe; eine Falschangabe (vorgeschützte betriebsbedingte Kündigung anstelle der wirklich gemeinten Kündigung wegen schlechter Leistungen) könnte den Tatbestand der Falschbeurkundung erfüllen. – Bleiben Sie bei der Wahrheit.
Tipp:
Hier finden Sie das Musterformular der Arbeitslosenversicherung “Arbeitgeberbescheinigung” zum Download.


